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Verkehrsinstruktion

Der Regierungsrat beschloss im Jahr 2004 die Erteilung der Verkehrsinstruktion in den Kindergärten und Volksschulen aus Spargründen den Gemeinden zu übertragen und es diesen zu überlassen, wie sie die Aufgabe erfüllen wollen.

Am 29. November 2004 beschloss jedoch der Kantonsrat, die Erteilung der Verkehrsinstruktion sei der Polizei vorzubehalten und es seien grundsätzlich die Gemeindepolizeien damit zu betrauen.

Die Gemeinde Bachenbülach verfügt über keine eigene Gemeindepolizei und die Stadtpolizei Bülach bietet den umliegenden Gemeinden keine Verkehrsinstruktion an. Also wird in Bachenbülach die Kantonspolizei Zürich weiterhin die Verkehrsinstruktion in den Kindergärten und an der Volksschule unter Verrechnung der Leistungen zulasten der Schulgemeinden erbringen.

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