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Velohelm-Obligatorium während Schulfahrten in der Schule Bachenbülach

Die Schulpflege beschloss im Jahr 2003, Velohelme für die SchülerInnen der Schule Bachenbülach während der Schulzeit obligatorisch zu erklären.

Die Massnahme trägt zur Erhöhung der Sicherheit Ihrer Kinder im Strassenverkehr bei. Die Schulleitung bittet Sie um Ihre Unterstützung. Sie als Eltern sind gebeten, Ihren Kindern eine Velohelm zu beschaffen.

Im Schulhaus Halden sidn ebenfalls Reservehelme für Notfälle vorhanden. Für mutwillige Beschädigung an diesen Reservehelmen sind die Benützerinnen und Benützer, bzw. deren Eltern, haftbar.

Schreiben an die Eltern zum Helm-Obligatorium an der Schule Bachenbülach.


 

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