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Promotion

Für Primarschülerinnen und Schüler, die dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, stellen die Lehrpersonen im April - nach einer Besprechung mit den Eltern - einen Antrag auf Repetition an die Schulpflege.

Steht die Zweckmässigkeit einer Repetition noch nicht fest und erscheint es möglich, die bestehenden Lücken innert nützlicher Frist zu beheben, kann anstelle einer Repetition eine provisorische Promotion angeordnet werden.

Die Bewährungszeit dauert in der Regel bis Ende November. Ausnahmsweise kann eine Versetzung auch während des Schuljahres erfolgen.

Gesamtbeurteilung
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler umfasst mehr als nur mathematische Durchschnittsberechnungen in kognitiven Fächern.
Es wird vielmehr eine Gesamtbeurteilung angestrebt, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand zu den Lernzielen, sein Arbeits- und Sozialverhalten wie auch eine eventuelle Fremdsprachigkeit berücksichtigt. Eine solche Beurteilung soll das Lernen unterstützen und das Selbstvertrauen der Lernenden stärken.

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