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Oberstufe

Übertritt aus der Primarschule an die Oberstufenschule, die sich in Bülach befindet

Übertrittsempfehlung
Die Lehrperson der 6. Klasse nimmt für jede Schülerin und jeden Schüler eine Gesamtbeurteilung vor und stellt den Eltern bis Mitte März eine Übertrittsempfehlung zu.

Elterngespräch
Die Lehrperson führt mit den Eltern, in der Regel in Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers, ein Gespräch über die Übertrittsempfehlung. Das Gesprächsergebnis wird schriftlich festgehalten. Bei Uneinigkeit werden Lehrpersonen der Oberstufe zu einer weiteren Aussprache beigezogen.

Zuteilungsantrag
Die Lehrperson stellt bis spätestens Ende April einen Antrag auf Zuteilung in eine Abteilung und teilt diesen den Eltern schriftlich mit. Der Antrag beruht auf der Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers und dem Elterngespräch.

Überprüfung
Sind die Eltern mit dem Zuteilungsantrag nicht einverstanden, können sie innert zehn Tagen bei der Oberstufenschulpflege dessen Überprüfung verlangen. Die Oberstufenschulpflege klärt die schulischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers ab. Es dürfen keine Prüfungen durchgeführt werden.

Entscheid
Die Oberstufenschulpflege entscheidet über die Zuteilung. Diese gilt bis mindestens zum ersten Umteilungstermin.

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