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Lektionenplan

Die Schulpflege hat den Paragrafen 26 der Lehrerpersonalverordnung vom 19. Juli 2000 „Der Unterricht hat in der Regel gemäss Stundenplan stattzufinden. Die Gemeindeschulpflege entscheidet über Gesuche um Abweichung von den Stundenplanzeiten und um Einstellung des Unterrichts.“ konkret umgesetzt.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Schulausfall gibt es nur noch bei geplanten Abwesenheitsfällen wegen gemeindeinterner (maximal 4 Tage) oder obligatorischer (nach Bedarf) Weiterbildung der Lehrkräfte.
  • Die Eltern werden über geplante Schulausfälle, Stundenplanänderungen oder besondere Aktivitäten möglichst früh, jedoch spätestens eine Woche vorher schriftlich informiert, zudem werden in der Regel Stundenplanänderungen, die die ganze Schule betreffen im Mosaik und auf der Homepage publiziert.
  • Fehlt eine Lehrperson unvorhergesehen an einer Klasse oder einer Abteilung, so übernehmen die anderen Lehrpersonen deren Stellvertretung, bis ein Ersatz zur Verfügung steht oder die Lehrperson wieder einsatzfähig ist.
  • Die Stellvertretung ist auch verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Therapiestunden besuchen.
  • Während der Abwesenheit einer Handarbeitslehrerin haben die Schulkinder Unterricht bei der Regelklassenlehrperson.

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