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Klassenbildung

Jedes Kind, das bis zum 30. April eines Jahres das sechste Altersjahr vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Der Eintritt in die 1. Klasse erfolgt nach den Sommerferien.

Wenn das Kind bereits den Kindergarten in Bachenbülach besucht, ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Klassengrösse
  • sozial ausgewogene Verteilung
  • Zuteilungen aus schulpsychologischen, medizinischen, sozialen oder fürsorgerischen Gründen
  • Schulweg

Auf Gesuch der Eltern kann die Schulpflege nicht schulreife Kinder um ein Jahr zurückstellen sowie bis um ein Jahr jüngere Kinder auf Beginn des Schuljahres in die erste Klasse aufnehmen.
Diesbezügliche Gesuche sind schriftlich, zusammen mit einem Arztzeugnis und/oder einem Bericht des Schulpsychologen bis Mitte April einzureichen.

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