Einladung
Die Politische Gemeinde und die Primarschulgemeinde auf laden ein zur nächsten Gemeindeversammlung:
Am Montag, 12. Dezember 2011, 20.00 Uhr, werden in die Mehrzweckanlage folgende Geschäfte behandelt: Politische Gemeinde
- Finanzen. Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses 2012 für das politische Gemeindegut
- Grundstücke. Kat.-Nr. 2682, Land im Schuepis, der AFG AG, Arbon. Kauf des Landes durch die Gemeinde.
- Kinderbetreuung. Kinderkrippe. Umbau von zwei Wohnungen in der Gemeindeliegen-schaft Dorfstrasse 13 in Räume für eine Kinderkrippe. Kreditbewilligung.
- Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
Primarschulgemeinde
- Finanzen. Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses 2012 für das Primar-schulgut
- Liegenschaften. Erweiterung Schulanlage Halden. Bauabrechnung.
- Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
Die Akten und das Stimmregister liegen ab Montag, 28. November 2011, während der Büro-öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeindepräsidenten, bzw. dem Präsidenten der Primarschulpflege spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich einzureichen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Bezüglich die gesetzlichen Bestimmungen über das Anfrage- und Rekursrecht wird auf das Gemeindegesetz und das Gesetz über die politischen Rechte verwiesen.
Anträge und Weisungen können ab 28. November 2011 unter www.bachenbuelach.ch/news herunter geladen oder bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden.
Bachenbülach, 11. November 2011 Der Gemeinderat und die Primarschulpflege
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